Allgemeine Partnervereinbarung (APV)

Alle Produkte der Marke ENITY Global

A. Gewerbe-, steuer-, sozial- und standesrechtliche Regelungen

  1. Der Partner ist als freier, unabhängiger und selbstständiger Unternehmer als Warenverkäufer oder Repräsentanz für den Unternehmer tätig, ohne dass ihm ein bestimmtes Gebiet oder ein Kundenkreis zugewiesen ist.
  2. Der Partner benötigt für die Ausübung der Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung.
  3. Der Business Partner bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er eine gültige Gewerbeerlaubnis besitzt oder sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde beantragen wird. Er ist zudem für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit seinem Status als selbstständiger Gewerbetreibender, insbesondere für sämtliche damit verbundenen gewerbe-, steuer-, sozial- und standesrechtlichen Verpflichtungen laut nationalen Vorschriften, ausschließlich selbst verantwortlich.
  4. Alle Preisangaben der Vereinbarung verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Der Partner stimmt einer Abrechnung mittels Provisionsabrechnung ausdrücklich zu.

B. Provisionen

  1.  Für die Ausübung der Tätigkeit im Sinne dieses Vertrages erhält der Partner Provisionszahlungen nach Anhang. Diese wird auf das im Backoffice angegebene Konto angewiesen.
  2. Solange der Partner der Firma keine gültige MwSt.-Nummer bzw. eine Kopie des Regelbesteuerungsantrags vorlegt, erfolgt die Provisionszahlung mit Mehrwertsteuer.

C. Zusatz

  1. Der Partner hat Zugang zum ENITY Global Backoffice und erhält hierfür die erforderlichen Login-Daten. Hier ist auch der Affiliate-Link zu finden.
  2. Der Partner hat die Login-Daten geheim zu halten, darf diese nicht an Dritte weitergeben und hat sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Login Daten haben.
  3. Er haftet für allfällige Schäden, die der ENITY Global durch eine missbräuchliche Verwendung, insbesondere auch durch unberechtigte Dritte, entstehen, bereits für leichte Fahrlässigkeit.
  4. Der Partner verpflichtet sich zur Eingabe all seiner Kundenkontaktdaten ins ENITY Global Backoffice.
  5. Alle die Geschäftsbeziehung betreffenden Mitteilungen, Informationen und rechtsgeschäftlichen Erklärungen (insbesondere auch aktualisierte Fassungen der Anlage zur Partnervereinbarung, der AGB Richtlinien) der ENITY Global an Partner werden über das ENITY Global Backoffice elektronisch zum Abruf bereitgestellt, oder per E-Mail versendet.
  6. Zwischen den Vertragspartnern gilt als vereinbart, dass Mitteilungen über ENITY Global Backoffice abgefragt werden, und den Partner trifft die Obliegenheit der regelmäßigen Abrufung von Mitteilungen über ENITY Global Backoffice.
  7. Mit Abrufung, jedenfalls aber mit Ablauf von vier Wochen nach Bereitstellung, treten die Wirkungen der Zustellung ein, und es beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zugestellten Mitteilungen der ENITY Global zu laufen.
  8. Allfällige aktualisierte Fassungen der Partnervereinbarung werden vier Wochen nach Verständigung des Partners über die Änderung wirksam, sofern der Partner nicht bis dahin sein ihm für diesen Fall zustehendes außerordentliches Kündigungsrecht ausgeübt hat.
  9. Die ENITY Global wird den Partner in der Verständigung auf die jeweils vorgenommene Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Fristablauf als Zustimmung gilt.
  10. Dem Partner ist ausdrücklich untersagt, alle Produkte der Marke ENITY Global auf Drittanbieter Webseiten wie Amazon, eBay oder ähnlichen anzubieten oder zu verkaufen. Das Erstellen von einer Homepage mit dem Markenzeichen und sämtlichen Bildmaterial der Marke ENITY Global ist NUR mit einer schriftlichen Erlaubnis gestattet.
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